Grundstückssuche

ID: 3003

Kategorie: Räume und Infrastrukturen

Akteur*innen-Ebene: Baugemeinschaften, Verwaltung, Politik

Strategie-Ebene: Gruppe, Governance

Problem: Baugemeinschaften finden oftmals keinen passenden Wohnraum oder ein Grundstück.

Kontext: Neben der Finanzierung ist die Grundstückssuche oft ein langwieriger und schwieriger Prozess für Gruppen, was sogar dazu führen kann, dass Baugemeinschaften ihr Projekt aufgeben, weil es nicht möglich ist, ein bezahlbares Grundstück zu finden. Umgekehrt gibt es Grundstücke, an denen Einzelne interessiert sind, die aber noch keine verbindliche Gruppe gefunden haben und die aus diesem Grund keinen Zuschlag von der Stadt bekommen. Zum Teil sind Strukturen und Kriterien für Gruppen auch schwer zu durchschauen, nach denen Städte Grundstücke an Baugemeinschaften vergeben. Das führt zu einer Unsicherheit und schreckt zum Teil interessierte Menschen davon ab, sich Baugemeinschaften anzuschließen, weil unklar ist, in welchem Zeitraum eine Gruppe ihr Bauvorhaben umsetzen kann und dies mit der persönlichen Lebensplanung nicht zu vereinbaren ist. Städte wiederum haben in der Vergangenheit ihre Grundstücke veräußert und können deshalb Baugemeinschaften nicht bei der Grundstückssuche gut unterstützen. Wenn es keine Ansprechpartner*innen in der Verwaltung gibt, die über stadteigene Flächen transparent Auskunft geben können, entsteht bei Baugemeinschaften der Eindruck, die Stadt wolle und könne sie nicht angemessen fördern.

Um städtische Liegenschaften nicht auf Dauer aus den Händen der Städte zu geben, kann das Erbbaurecht eine wirksame Strategie sein. Zusätzlich gibt es dadurch die Chance, durch den Pachtzins für die Gruppen die Nutzung finanziell leichter zu machen. Eine andere Möglichkeit für Gruppen, die auf Grundstückssuche sind, kann auch in begrenztem Maß die Einrichtung von Zwischennutzungen auf Grundstücken zuzulassen und so Prozesse zu ermöglichen, die zu Ideen einer zukünftigen Quartiersentwicklung führen können. Das ist schwierig, konkret für den Bereich des Wohnens umzusetzen, kann aber von Akteur*innen aus Kleingewerbe, Kunst oder Kultur aufgegriffen werden, die ebenfalls von fehlenden Räumen betroffen sind. Dadurch kann eine Vernetzung mit dem Bereich Wohnen angestrebt werden. Leerstände können auch als potentiell interessante Objekte für Wohnprojekte gedacht und Bedingungen für deren Innutzbarnehmung geschaffen werden. Schließlich können Erfolge von Einzelnen bei der Grundstücksfindung in der Szene gefeiert werden und so für mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit sorgen.

Lösung: Richten Sie durch die Verwaltung in der Stadtentwicklung eine Übersichts- und Statusleiste für Grundstücke ein, die Baugemeinschaften zur Verfügung gestellt werden. Ansprechpartner*innen in der Verwaltung für Baugemeinschaften kommunizieren klar, welche Grundstücke zur Verfügung gestellt werden und in welchem Umfang Baugemeinschaften insgesamt bei der Grundstücksvergabe berücksichtig werden. Die Kommunikation seitens der Stadt ist transparent aufgebaut und reagiert schnell und verständlich auf Anfragen, um den betroffenen Gruppen Sicherheit bieten zu können. In der Verwaltung gibt es klare Vorstellungen, wie Prioritäten gesetzt werden sollen und Grundstücke für gemeinschaftliches Wohnen bevorzugt und zügig bearbeitet werden, die z.B. auf einer Internetseite oder Form von Broschüren im Sinne des Datentransparenz-Gesetzes öffentlich einsehbar sind. Es gibt ein Vorkaufsrecht für Baugemeinschaften in einem bestimmten Umfang bei ausgeschriebenen Grundstücken.

Unterstützen Sie von städtischer Seite die Vernetzung von Gruppen und Projekten für eine Wissensvermittlung, damit sich z.B. neue Gruppen aus einzelnen Interessierten finden können oder Projekte weitere Mitglieder finden. Treten Sie mit Kommunen in Kontakt, die in diesem Bereich gute Erfahrungen gesammelt und solche Foren erfolgreich eingerichtet haben. Bieten Sie kostenlose Beratung für Gruppen in der Gründungsphase an. Wenn Unklarheit darüber besteht, was Gruppen auf diesem Weg brauchen, klären Sie z.B. mit dem Format „Runder Tisch“ vorhandene Bedürfnisse und hilfreiche Strukturen mit bestehenden Baugemeinschaften und erfahrenen Planer*innen.

Schaffen Sie von städtischer Seite Voraussetzungen, dass Grundstücke auch an nicht vollständige Gruppen vergeben werden können und klären Sie mit den Interessierten, welche Zeiträume der zukünftigen Baugemeinschaft für die Gruppenbildung zur Verfügung stehen. Begleiten Sie Gruppen transparent durch den Prozess der Grundstückssuche: Seien Sie verläßliche Ansprechpartner*innen und verdeutlichen Sie Gruppen auch, dass sie nicht zu konkret werden dürfen, um nicht zu viel Enttäuschung aufkommen zu lassen, wenn sie bei Konzeptvergaben nicht berücksichtigt werden konnten.

Konsequenzen: Eine klar geregelte und nach außen kommunizierte Grundstücksvergabe schafft Sicherheit für Baugemeinschaften. Das Thema Flächen wird politisch thematisiert und nach Wegen gesucht, bei denen Intermediäre zusätzliche Erfahrungen und Ideen einbringen können.

Beispiel: In Hamburg gibt es eine Übersichts- und Statusleiste für Grundstücke, die für Baugemeinschaften zur Verfügung gestellt werden. In Bremen gibt es mit der Zusammenarbeit zwischen der ZwischenZeitZentrale und der Stadtverwaltung Ansätze, um zu einem anderen Umgang mit Flächen und Leerständen zu kommen.

Verbindung zu Muster:

Flächenkonkurrenzen; Baugemeinschaft als Akteurin auf dem Markt; Baugemeinschaftsorientierte Notare; Bodenpolitik; Erbbaurecht als Instrument