Gestaltungsmacht und Wirksamkeit – auch über die eigene Baugemeinschaft hinaus, sind ebenfalls wichtige Aspekte, die als positive Auswirkungen des gemeinschaftlichen Wohnens genannt werden.
„Das gäbe da vielleicht schon Möglichkeiten. Aber das war nicht der Sinn der Sache. […] Wir wollen was mitgestalten, wir wollen was tun. Also auch über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus! Und das unterschiedet uns auch von den anderen Besitzern viel stärker, dass wir eben auch auf dem Brühl Veranstaltungen gemacht haben und machen und mitorganisieren und uns da auch in Gremien einmischen, mitreden wollen.“ (BG2)
„Bei vielen Häusern war das so DDR-Endzeit oder kurz nach der Wende sanierte Häuser. Da waren halt viele Sachen nicht mehr da: Türen, Türrahmen, alte Fenster und so weiter […]Und das war eines der wenigen Häuser, das genug Platz hatte für die mittlerweile angewachsene Gruppe und wo trotzdem noch nicht so viel saniert war. Und deswegen ist es dieses Haus hier geworden.“ (BG2)
„Wir bieten inhaltliches Wohnen an. Wo Menschen auch eine Art Beteiligung erfahren, die auch Lebensqualität schafft. Also hier sind barrierefreie Wohnungen, wo eben Leute im Rollstuhl in der Innenstadt wohnen können.“ (BG1)
„Die Eigeninteressen haben nicht im Widerspruch zum Projekt gestanden. Und das ist so wichtig. Du musst doch kriegen, was du willst, sonst strenge ich mich nicht an. Und dann aber zu sehen, ich krieg das zehnfache, wenn ich es in einer Gemeinschaft mache.“ (BG5)
„Irgendwann hatten wir uns dann in einer Sitzung den Namen13ha Freiheit gegeben, weil dieses Gelände 13ha umfasst. Weil das hier große Freiheit ist und wir das auch gestalten können.“ (BG3)